Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsbehörden.