Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Urheber

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Volltext

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsbehörden.