Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Verfahrensablauf

Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab. 

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, die Landratsämter und die kommunalen Verwaltungen je nach Baulast.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.

Kosten

keine

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme der Verunreinigung 1 Woche, Reinigung bis zu 2 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Formulare

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2021