Nachsendeauftrag
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Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Post z. B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder Insolvenz erfolgen.
Verfahrensablauf
Sie können den Nachsendeauftrag
persönlich
oder
schriftlich
erteilen. Das Antragsformular liegt in jeder Poststation aus. Die Beantragung und die Bezahlung der Gebühren kann auch
elektronisch
über das Internet erfolgen.
Ansprechpunkt
Kosten
Weitere Informationen über Preise und Leistungen erhalten Sie hier .
Frist
Beantragen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug .
Ein Nachsendeauftrag hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten .
Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.