Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut beantragen

Volltext

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) kann zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an das TLLLR weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.

Verfahrensablauf

  • Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation durch den Betrieb
  • alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
  • Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
  • Bescheiderstellung durch TLLLR

Ansprechpunkt

Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.

Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

Für die Entgegennahme der Anträge wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle.

Für die Genehmigung ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Telefon: +49 (0) 3641 57 4041 - 162 oder - 179

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de

Voraussetzungen

  • nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleinen Feldversuchen, Sortenerhalt bzw. Produktinnovation

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag vollständig ausgefüllt

Kosten

Es werden Gebühren gemäß Nr. 5.9.1.6 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) erhoben.

  • 75,- bis 1000,- Euro


Frist

  • vor Aussaat beantragen
  • i. d. R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare

Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln

  • Schriftform möglich: ja
  • E-Mail möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen möglich: nein

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.04.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)