Meldebestätigung ausstellen
Urheber
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.
Volltext
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.