Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen

Volltext

In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.

Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.

Verfahrensablauf

Formloser schriftlicher Antrag (inkl. notwendiger Angaben)

Prüfung/Antragsbearbeitung durch TLLLR, Beteiligung des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. und der jeweils zuständigen Veterinärämter sowie der betroffenen Belegstellenleiter

Erteilung Aufstellgenehmigung oder Ablehnungsbescheid

Ansprechpunkt

Katrin Eberhardt

Referat 32 – Nutztierhaltung

Tel: +49(361) 57-4151119

Fax: +49(361) 57-4151299

Katrin.Eberhardt@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Erforderliche Unterlagen

  • Betroffene Belegstelle,
  • Angaben zum Aufstellstandort (Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücks Nummer (Lage-Karte)
  • Gesundheitsbescheinigung bzw.  Seuchenfreiheitsbescheinigung des örtlich zuständigen Veterinäramts
  • Anzahl der Bienenvölker, Rasse
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters
  • Beleg zur Herkunft der Königinnen/Zuchtlinie, Nachweis der Zuchtlinie/Zuchtrichtung der jeweiligen Bienenbelegstelle für die betreffenden Bienenvölker
  • Bei Toleranz-Belegstellen - Ausnahmegenehmigung zum Aussetzen der Varroabehandlung

Kosten

Kosten: 21 € je Aufstellgenehmigung

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1-4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Für Thüringen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erhoben werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Postfach 100 262
07702 Jena

Formulare

  • Formloser Antrag
  • Onlineverfahren möglich:               nein
  • Schriftform erforderlich:                 ja
  • Persönliches Erscheinen nötig:      nein

Hinweise (Besonderheiten)

Thüringen:

Die Betreiber der Belegstellen sind verpflichtet bis zum 30.04. die Vatervölker (4a) der Belegstelle für das Folgejahr bekanntzugeben. Entsprechende Adressen und die Ansprechpartner sowie die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker sind im Internet unter: http://www.lvthi.de/beleg.html zu jeder Thüringer Belegstelle aufgeführt.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.04.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung