Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

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Volltext

Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.

Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.

Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht .

Ansprechpunkt

Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Voraussetzungen

Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.

Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr

Onlinebasierter georäumlicher Antrag

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.

Rechtsgrundlage(n)

Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür

-  die VO (EU) 2021/2115

-  das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),

-  das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,

-  das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),

-  die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),

-  die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),

-  die GAP-Integriertes Verwaltungs- und     Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),

-  die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)

-  sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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