Kriegsopferfürsorge

Volltext

Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:

  • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,

  • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

Ansprechpunkt

An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.07.2013
Fachlich freigegeben durch:

 Thüringer Landesverwaltungsamt