Kriegsopferfürsorge
Volltext
Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
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Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
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u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
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Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.
Ansprechpunkt
An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesverwaltungsamt