Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
Volltext
Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1 Million Euro pro Vorhaben begrenzt.
Was wird gefördert?
- Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
- Folgenutzung
- Grunderwerb
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Eine Förderung können Sie erhalten als
- Gemeinden,
- natürliche Personen und Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Frist
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft