Kindertagesbetreuung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)

  • Kindertagespflege (für Kinder bis zum vollendeten dritten, vorrangig bis zum zweiten Lebensjahr)

Ansprechpunkt

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

Kontaktadressen von Kindertagespflegestellen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Kosten: Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.04.2015
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Urheber

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