Heimbetreuung
Urheber
Volltext
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt der Sozialhilfeträger bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Ansprechpunkt
Ihr örtlich zuständiges Sozialamt beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit