Politische Häftlinge Unterstützung beantragen

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Volltext

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Verfahrensablauf

Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

  • Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
  • SV-Ausweise der ehemaligen DDR
  • Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

Formulare

Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Hinweise (Besonderheiten)

Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie