Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Volltext

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung unterstützt die bedarfsorientierte Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung (Handel und Dienstleistungen) der ländlichen Bevölkerung. Dazu gehören in erster Linie Kleinstunternehmen für Verbrauchsgüter wie:


•    Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
•    Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren
•    Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften
•    Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie)
•    Friseure, Floristikgeschäfte
•    Gastronomie


Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Dazu zählen unter anderem Bauten und bauliche Anlagen. Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte, sowie EDV-Ausstattung. Zusätzlich können Aufwendungen für Beratungs- und Planungsleistungen geltende gemacht werden.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:


•    Ladeneinrichtungen
•    Verkaufstresen
•    Registrierkassen
•    Kühlzellen


Die Zuwendung wird als anteilige Projektförderung in Höhe von 45 % in Form einer De-minimis Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR (netto). Der Gesamtwert der in einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR, bezogen auf die letzten 3 Jahre, nicht übersteigen.
 

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Antragsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung sowie Auszahlung.

Ansprechpunkt

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung

Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz < 2 Mio. EUR), welche Ihr Vorhaben in ländlich geprägten Orten Thüringens (ausgenommen sind Ortsteile in den Oberzentren Erfurt, Jena und Gera) durchführen. 


Der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung, muss unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe nachgewiesen werden. Bei Gütern und Dienstleistungen, welche nicht am Sitz der Betriebsstätte angeboten werden, gelten die genannten Regelungen für den Ort der Bereitstellung.


Weiterhin muss der Zuwendungsempfänger die erforderliche Qualifikation für die Führung des Betriebes, sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal.

Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.

Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Frist

Die Förderanträge können laufend über das TAB-Förderportal gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das TAB-Förderportal .

Die Formulare können dort herunter geladen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Dokumente sowie alle weiteren ergänzenden Unterlagen können Sie im Portal hochladen.

Aktuell ist der Antrag auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an folgende Anschrift zu senden.

Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Abteilung Agrarförderung
Gorkistr. 9
99084 Erfurt

Hinweise (Besonderheiten)

Es gelten folgende Zweckbindefristen:
•    bei geförderten Gebäuden und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
•    bei geförderten Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten 5 Jahre ab Lieferung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
•    bei EDV-Ausstattung 3 Jahre

Urheber

Thüringer Aufbaubank

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Aufbaubank

Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt,

Abteilung Agrarförderung

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