Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen
Volltext
Um Ihre Region für Radfahrende und Wandernde attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Gemeinden kann der Fördersatz um bis zu 20% erhöht werden.
Was wird gefördert?
- Ländliche Wege im Sinne der Richtlinie für Anlagen und Dimensionierung Ländlicher Wege, Arbeitsblatt DWA-A 904 (Hauptwirtschaftswege mit und ohne multifunktionaler Nutzung, Wirtschaftswege mit und ohne multifunktionaler Nutzung, Verbindungswege).
- Einrichtungen der touristischen Infrastruktur.
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Antragsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung, Auszahlung.
Ansprechpunkt
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Gefördert werden können Sie als
- Gemeinden, Gemeindeverbände,
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Vor der Antragstellung ist ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der Maßnahme und Besprechung der Förderfähigkeit verpflichtend.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Frist
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft