Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen
Volltext
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Ansprechpunkt
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Die gemeindlichen Pläne müssen mindestens folgende Elemente beinhalten:
- Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets oder der Gemeindegebiete
- Bestandsaufnahme mit Erfassung von Entwicklungspotenzialen
- Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch vorrangige Innenentwicklung beziehungsweise Nutzung von Brach- und Revitalisierungsflächen
- Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Projekte
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Frist
15. Januar für das laufende Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft