Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Ansprechpunkt

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Voraussetzungen

Die gemeindlichen Pläne müssen mindestens folgende Elemente beinhalten:

  • Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets oder der Gemeindegebiete
  • Bestandsaufnahme mit Erfassung von Entwicklungspotenzialen
  • Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch vorrangige Innenentwicklung beziehungsweise Nutzung von Brach- und Revitalisierungsflächen
  • Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Projekte

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Frist

15. Januar für das laufende Jahr

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Onlinedienste