Einbürgerung Verleihung
Urheber
Volltext
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Ausländerwesen LK Saalfeld-Rudolstadt Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 611 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EU (PDF, 22 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder - § 24 AufenthG (PDF, 24 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 30 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag Verpflichtungerklärung (PDF, 250 kB)
- Bescheinigung Nettoeinkommen Selbstständige (PDF, 439 kB)
- DATENSCHUTZ Aufenthaltsrecht und Einbürgerung Artikel 13 und 14 DS-GVO (PDF, 58 kB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 203 kB)
Ansprechpunkt
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.