Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

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Volltext

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
 
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

Verfahrensablauf

Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.  

Ansprechpunkt

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Kosten

In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales