Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen

Volltext

Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen
  • Ärztehäuser
  • Dorfläden

Zudem können Sie eine Unterstüt zung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Ansprechpunkt

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Voraussetzungen

Gefördert werden können Sie als

  • Gemeinde
  • Natürliche Persone

Juristische Persone des öffentlichen und privaten Rechts

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung innerhalb der Gemeindeflächen der kreisfreien Städte von Erfurt, Jena, und Gera ist ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Frist

Antragsfrist: 15. Januar für das laufende Jahr

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Onlinedienste