Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:
- Pflegeeinrichtungen
- Betreuungseinrichtungen
- Ärztehäuser
- Dorfläden
Zudem können Sie eine Unterstüt zung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Ansprechpunkt
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Gefördert werden können Sie als
- Gemeinde
- Natürliche Persone
Juristische Persone des öffentlichen und privaten Rechts
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung innerhalb der Gemeindeflächen der kreisfreien Städte von Erfurt, Jena, und Gera ist ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Frist
Antragsfrist: 15. Januar für das laufende Jahr
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft