EU - Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch - Förderung beantragen

Volltext

Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Das EU-Schulprogramm soll Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch schmackhaft machen und eine gesündere Ernährung fördern.

Thüringen bietet die Möglichkeit, dass möglichst viele Kinder in den Kindergärten, Grund- und Förderschulen des Freistaats regelmäßig eine Extraportion frisches Obst und Gemüse zu sich nehmen können. Somit kann den Kindern vermittelt werden, dass Obst und Gemüse nicht nur gesund ist, sondern auch gut schmeckt. Die Kinder sollen regionale und saisonale Obst- und Gemüsearten sowie Milch, auch in Bioqualität, kennenlernen und probieren.

Verbunden mit weiterführenden pädagogischen Maßnahmen in den Schulen sollen unsere Kinder mehr über die bunte Vielfalt der Obst- und Gemüsearten erfahren. Im Unterricht, im Schulgarten und bei Besuchen auf Bauernhöfen soll den Kindern vermittelt werden, wo unser Essen herkommt, wie es hergestellt wird und welcher Produktionsaufwand dabei notwendig ist. In Kindertageseinrichtungen sind Themen der Ernährungs- und Verbraucherbildung im Zusammenhang mit Milch in das pädagogische Konzept aufzunehmen und im Einrichtungsalltag umzusetzen. Hierzu bieten sich die sogenannten Milchpartys an.

Verfahrensablauf

1. Zulassungs- / Teilnahmeverfahren

  • Vor der ersten Lieferung müssen Schulträger (Programmkomponente Obst) sowie Bildungseinrichtungen und Milchlieferanten (Programmkomponente Milch) einen Antrag auf Zulassung zum EUSchulprogramm stellen.
  • Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde und erlässt einen Zulassungsbescheid/ Teilnahmebescheid. Die Zulassung der Schulträger und der Milchlieferanten (Zuwendungsempfänger) gilt über mehrere Schuljahre. Bildungseinrichtungen müssen sich je Schuljahr zur Teilnahme bewerben.
  • Die Obstlieferanten schließen mit den Schulträgern bzw. die Milchlieferanten mit den Bildungseinrichtungen vor der ersten Belieferung eine Liefervereinbarung.

2. Bewilligungsverfahren

  • Die Zuwendungsempfänger stellen im Anschluss, auf der Basis der Liefervereinbarung für das entsprechende Schuljahr einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des EUSchulprogramms. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde und erlässt einen Bewilligungsbescheid. Erst danach dürfen die teilnehmenden Schulen und Kindereinrichtungen beliefert werden.

3. Auszahlungsverfahren

  • Nach der Belieferung und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungszeiträume wird von den Zuwendungsempfängern der Antrag auf Auszahlung gestellt. Bei den Auszahlungsanträgen müssen Antragsfristen beachtet werden. Mit dem Auszahlungsantrag sind die Belieferungsnachweise sowie bei der Programmkomponente Obst zusätzlich die quittierten Rechnungen für die Belieferung vorzulegen. Die zuständige Behörde prüft die Auszahlungsanträge und entscheidet durch Bescheid und zahlt die bewilligten Fördermittel an die Zuwendungsempfänger aus.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Außenstelle Sömmerda - Referat 54.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Außenstelle Sömmerda - Referat 54

Voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der ersten Lieferung zugelassen sein. In der Programmkomponente Milch muss zusätzlich die Bildungseinrichtung zum Zeitpunkt der ersten Lieferung für die Programmkomponente Milch ausgewählt worden sein (Teilnahmebestätigung).
  • Vor der ersten Belieferung muss eine gültige Liefervereinbarung geschlossen werden. Diese ist der Behörde vorzulegen.
  • Es muss eine Belieferung der teilnehmenden Bildungseinrichtung für eine Mindestdauer von sechs Monaten je Schuljahr gewährleistet sein.
  • Bei der Verteilung von Obst, Gemüse und Milch sind die Mindestportionsgrößen, die jedes gemeldetem Kind erhalten muss und die Anforderungen an die Erzeugnisse zu beachten. Förderfähig sind nur frisches und unverarbeitetes Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch ohne Zusätze. Verarbeitete Produkte bzw. Produkte denen Zucker, Fett, Salz oder Süßungsmittel zugesetzt wurden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsverfahren

  • Formgebundener Zulassungsantrag für Antragsteller
  • Formgebundener Teilnahmeantrag für Bildungseinrichtungen (Programmkomponente Milch)

Bewilligungsverfahren

  • Formgebundener Förderantrag
  • Anlagen zum Förderantrag (flankierende pädagogische Maßnahme):
    • eine Beschreibung des Vorhabens
    • Kostenermittlung inkl. drei Angebote
    • Foto (bei Baumaßnahmen Dokumentation des Ist-Zustandes)
    • Eigentumsnachweis/ Miet-/Pachtvertrag (Bei investiven Maßnahmen)

Auszahlungsverfahren

  • Formgebundener Auszahlungsantrag
  • Anlagen zum Auszahlungsantrag:
    • die ausgefüllten und von der Bildungseinrichtung gegengezeichneten Belieferungsnachweise
    • Sachbericht
    • Ausgabenübersichten
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise in Original und Kopie (nur bei Programmkomponente Obst)

Frist

Auszahlung der Beihilfe innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Auszahlungsanträge.

  • Bewerbungen für den Programmteil Milch sind ab 01.April für das folgende Schuljahr laufend möglich.
  • Der Antrag für die Programmkomponente Obst und Gemüse muss bis zum 1. Mai für das darauffolgende Schuljahr eingereicht werden.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten Anträge, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Über die Teilnahme am Schulprogramm entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen.

Gegen die Entscheidungen der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzulegen.

Formulare

Förderung der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse

(Programmkomponente Obst)

  • Zulassungsantrag
  • Bewilligungs/ Änderungsantrag 
  • Anlagen zum Änderungsantrag
  • Auszahlungsantrag
  • Belieferungsnachweis als Anlage zum Auszahlungsantrag
  • Verwendungsnachweis

Förderung der Versorgung von Bildungseinrichtungen mit Milch

(Programmkomponente Milch)

  • Antrag auf Zulassung als Schulmilchlieferant (Milchlieferanten)
  • Antrag auf Teilnahme am Schulmilchprogramm (Bildungseinrichtungen)
  • Förderantrag
  • Nachweis zu durchgeführten pädagogischen Maßnahmen

Urheber

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum