Aufenthalts- / Meldebescheinigung

Ihr Wohnort

Urheber

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Volltext

Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Ansprechpunkt

An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Erforderliche Unterlagen

Personaldokument und ggf. Vollmacht

Kosten

8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.10.2019
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)