Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • die Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Kosten

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Urheber

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