Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

Volltext

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.

Verfahrensablauf

  1. Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
  2. Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal „PGZ-online“.
  3. Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)

Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.

Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Voraussetzungen

  1. Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
  2. PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
  3. Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).

Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:

  • Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
  • Name des Empfängers, Einfuhrland
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung und Mengen
  • ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
  • ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Kosten

Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.

Zahlungsart: Banküberweisung

Frist

Der Antrag ist im Normalfall 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin zu stellen.

Rechtsgrundlage(n)

International Plant Protection Convention (IPPC)

Rechtsbehelf

Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.

Formulare

Formularbezeichnung: Exportantrag

Anträge können nur online gestellt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) , Referat 23

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