Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Volltext

Wenn Sie als Mitglied einer Anbauvereinigung mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums Ihrer Vereinigung transportieren möchten, können Sie dies anzeigen. Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die transportierte Menge überschreitet ein Zwölftel der erlaubten jährlichen Eigenanbaumenge entsprechend des Konsumcannabisgesetzes nicht.
  • Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert ist.
  • Sie melden das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde an.
  • Der Transport wird durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.

Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen:

  • Ihren Mitgliedsausweis
  • eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung
  • eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Erforderliche Unterlagen

Vertretungsvollmacht der antragstellenden Person

Kosten

Für die Entgegennahme und Prüfung einer Transportanzeige wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der anzuzeigende Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports gegenüber der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis im Online-Dienst an.
  • Sie füllen alle erforderlichen Angaben im Online-Dienst aus.
  • Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung zur Verfügung.
  • Diese Transportbescheinigung ist unterzeichnet von einer vertretungsberechtigten Person beim Transport mitzuführen.

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer gültigen Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Ein Transport kann nur von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

Eine Transportbescheinigung wird nach Nutzung des Online-Dienstes unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Rechtsbehelf

keine