Abholung von Restabfällen anmelden
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
Voraussetzungen
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten