Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Volltext
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages
4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Ansprechpunkt
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Voraussetzungen
Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Kosten
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Grundbuchauszug
Urheber
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts