Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

Verfahrensablauf

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages

4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

Ansprechpunkt

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

Voraussetzungen

Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit  

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags 

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Kosten

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung



Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags

Grundbuchauszug 

Urheber

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts