Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Volltext
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Ansprechpunkt
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Kosten
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
Frist
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Grundbuchauszug
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages
4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Voraussetzungen
Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.