Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen

Volltext

Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.

Verfahrensablauf

  • Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Der Antragstellung geht immer ein Konzeptauswahlverfahren voraus.
  • Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
  • Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
  • Nach Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Jugendliche werden vom
    • Jobcenter,
    • Jugendamt oder
    • einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl) in die Projekte zugewiesen.
  • Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Voraussetzungen

Jugendliche:

  • junge Menschen in multiplen Problemlagen
  • schuldistanzierte Jugendliche

Unternehmen:

  • juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme

Erforderliche Unterlagen

Für Unternehmen gilt:

  • Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt formgebunden. Die dafür benötigten Unterlagen werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Förderportal zur Verfügung gestellt.

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen.

Kosten

In der Regel kostenfrei.

Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.

Frist

Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Die Fristen werden jeweils im Konzeptauswahlverfahren benannt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)