Fahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Wunschkennzeichen können sein:
- bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombinationen
- die Abkürzung Ihrer Firma
- Ihr Geburtsdatum
- Kennzeichen eines früheren Zulassungsortes
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als sogenanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen: die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden: die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld
Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192
Zu den telefonischen Erreichbarkeiten
Weiterführende Links und Formulare:
- Wunschkennzeichen - Reservierung
- Vollmacht für Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Antrag Führerschein
- Anlage 1 BF 17
- Anlage 2 BF 17
Information Umtausch ukrainischer Führerschein
Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wurde von der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert. Solange dieser Schutzstatus besteht, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland auch ohne Umschreibung weiterhin voll gültig. Eine sofortige Umschreibung ist daher nicht zwingend erforderlich.
Wurde Ihr ukrainischer Führerschein erstmalig ausgestellt und ist dieser zwischenzeitlich abgelaufen, wird der Führerschein ebenfalls für die Dauer des Schutzstatus anerkannt.
Sollten Sie Ihr Führerscheindokument dennoch umschreiben lassen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen bei Antragstellung:
-gültiges Ausweisdokument oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
-biometrisches Lichtbild
-bisheriger, gültiger Führerschein im Original (digitaler Nachweis ist nicht ausreichend!)
-Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben
-ggf. Nachweis zur Glaubhaftmachung des ordentlichen Wohnsitzes
Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
bei Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- Gutachten (PMU [nicht MPU!]- medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)"
Da die neue Regelung sehr kurzfristig in Kraft getreten ist, können wir derzeit keine zusätzlichen Termine für die Umschreibung anbieten. Bitte haben Sie etwas Geduld und sehen Sie von wiederholten Terminanfragen ab.
Es besteht jedoch kein dringender Handlungsbedarf. Ukrainische Fahrberechtigungen bleiben aufgrund der bestehenden Sonderregelung weiterhin gültig.
Bei Fragen zu bereits laufenden Anträgen, wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die Fahrerlaubnisbehörde.
In der Anfangsphase kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Benötigte Unterlagen:
erforderliche Unterlagen - Kfz-Zulassung:
Abmeldung von Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n)
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei ausländischen Bürgern ohne Wohnsitz in Deutschland: Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten erforderlich
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugpapiere, COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
- gültiger HU-Bericht
- ggf. Vollmacht
Umschreibung innerhalb des Landkreises
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
- gültiger HU-Bericht
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Umzug in den Landkreis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen (Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich)
- gültiger HU-Bericht
- ggf. Vollmacht
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung von Name / Adresse
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: geänderter Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Vorlage nur bei Namensänderung!!
- ggf. Vollmacht
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung
- Technisches Gutachten im Original (nicht älter als 18 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn die Änderung auch hier vorgenommen werden muss
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger HU-Bericht
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n), wenn Fahrzeug noch zugelassen und die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen
- gültiger HU-Bericht
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Zulassung eines Importfahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- ausländische Fahrzeugpapiere
- COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- amtliche Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch im Ausland zugelassen
- gültiger HU-Bericht (in Deutsch)
- Kaufvertrag/Rechnung
- Umsatzsteuererklärung nach § 1 UStG
- Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland
- Identifikationsprüfung: Vorführung des Fahrzeuges oder durch Prüforganisation im Original
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
- gültiger HU-Bericht für den Zeitraum der Ausfuhr
- SEPA – Lastschriftmandat
- ggf. Vollmacht
erforderliche Unterlagen - Führerscheinstelle:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- ggf. ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und/oder DE
- ggf. Leistungstest bei Beantragung von Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder DE (ab dem 50. Geburtstag)
- ggf. behördliches Führungszeugnis Belegart "o" bei Beantragung der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E und/oder D
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Umtausch "Alt-Führerscheine"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- Sehtest
- Erste Hilfe-Nachweis
- Fahrerlaubnisantrag
- Anlage 1 zum BF17-mit Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter (bei außerehelich geborenen Kindern ist das Sorgerecht durch einen aktuellen Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes nachzuweisen)
- je Begleitperson eine Anlage 2 mit Kopie vom Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Begleitperson
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
- Eine Beantragung kann nur für die Klassen B und BE erfolgen. Eine Kombination mit anderen Fahrerlaubnisklassen ist nicht möglich.
Verlängerung LKW / BUS
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- bisheriger Führerschein
- für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation)-Nachweise über 35 Stunden Weiterbildung
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
- Der Führerschein kann, nach § 24 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung, ab sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Beantragung Fahrerkarte
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- bisherige Fahrerkarte
- Die Fahrerkarte kann, nach § 4 Abs. 3 Fahrpersonalverordnung, ab sechs Monaten vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Fahrgastbeförderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- ggf. psychologischer Leistungstest
- Erste Hilfe-Nachweis (nur bei Krankenkraftwagen)
- EU-Kartenführerschein
- der Besitzstand einer entsprechenden Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden
- Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Beantragung internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie ggf. nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Es gilt insbesondere der § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform nach § 16 Abs. 1, 2 Passverordnung
- vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt)
- Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Kosten
Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl und gegebenenfalls -reservierung.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Bitte wenden Sie sich an Ihre Fahrzeugzulassungsbehörde.
Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.
Verfahrensablauf
- Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
- Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.
- Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Urheber
Zuständige Stelle
Fahrzeugzulassungsbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)