Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Kosten

Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
  • Beitragsnummer
  • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Staatskanzlei