Fischereiförderung für Vermarktung und Verarbeitung in der Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen

Volltext

Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.

Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.

Verfahrensablauf

Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.

Ansprechpunkt

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Zuständige Stelle

ThüringenForst - AöR -

Forstamt Frauenwald

Sachgebiet Förderung

Frauenwald

Allzunah 11a

98694 Ilmenau

Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5

Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47

E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de

Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

  • Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
  • Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.

Was wird gefördert?

Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden

  • Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und zur Erhöhung der Wertschöpfung,

  • Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und

  • Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung

Frist

Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Urheber

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten