Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln
Urheber
Volltext
Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.
Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale)
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Kosten
variabel
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung