Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen

Urheber

Volltext

Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden. Sollten sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sein, können Sie online   einen Hinweis einreichen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die  Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung