Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen
Urheber
Volltext
Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden. Sollten sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sein, können Sie online einen Hinweis einreichen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung