Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Urheber
Volltext
Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Zuständige Stelle
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung