Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.

Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung