Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

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Volltext

Wenn Sie Hinweise zu Werbung eines Erlaubnisnehmers oder Werbung für ein illegales Angebot oder einer Veranstaltung haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben.

Hier ein paar Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung darstellen:

  • Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
  • In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
  • Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, dass auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt wird.

Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Halle (Saale)

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung