Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
Volltext
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen
- Wasserschutzgebiete
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Ansprechpunkt
Das Wasserbuch wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 42 als obere Wasserbehörde geführt.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Rechtsbehelf
- gegebenenfalls Widerspruch (je nach Bundesland)
- anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht