Einsicht in das Vereinsregister nehmen

Volltext

Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.

Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei online einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Registergericht (Amtsgericht).

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Suche ohne Registrierung:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten für Ihre Suche an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)