Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)

Urheber

Volltext

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr. Das können zum Beispiel sein Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen

Antragsprüfung

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.

Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid,

nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520 Straßen- und Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Voraussetzungen

Antragstellende müssen

persönlich zuverlässig

finanziell leistungsfähig

fachlich geeignet sein.

Erforderliche Unterlagen

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort

Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer

Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

Kosten

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung

Anzahl der Fahrzeuge

Laufzeit der Genehmigung



Frist

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.04.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt