Änderung eines bereits genehmigten Tierversuchs anzeigen

Volltext

Wenn Sie Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann müssen Sie dies zuvor anzeigen.

Wechselt der Leiter Ihres Versuchsvorhabens oder sein Stellvertreter, dann müssen Sie dies ebenfalls anzeigen .

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Änderung und gegebenenfalls Begründung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zu der angezeigten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
  • gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung für versuchsdurchführende Personen

Kosten

  • Teil C Nr. 3.6.12 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF)

    Gebühr: Mindestens 30,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Die Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohl der Tiere auswirken, dürfen Sie frühestens zwei Wochen nach Eingang der Anzeige vornehmen, es sei denn, die Behörde hat Ihnen vorher mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.

Den Wechsel des Versuchsleiters sowie die anderen Änderungen müssen Sie der Behörde sofort mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) einreichen.

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang der Änderungsanzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das TLV prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende Einrichtung bei anzeigepflichtigen Änderungen für den Tierversuch eine Änderungsbestätigung.

Voraussetzungen

  • Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
  • Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs anzuzeigen.
  • Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
  • Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
  • Die Änderung ist vollständig beschrieben und gegebenenfalls ausreichend begründet.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Tag(e) — 1 Monat(e)
    • ab Eingang der vollständigen Anzeige

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Onlinedienste

Rechtsbehelf

Widerspruch