Förderung der Regionalentwicklung

Volltext

Die Förderrichtlinie Regionalentwicklung unterstützt die regionale Entwicklung in Thüringen. Räume mit besonderen Entwicklungsbedarfen werden vorrangig gefördert. Förderanträge können von Landkreisen, Kommunen oder lokalen Vereinen gestellt werden. Der finanzielle Rahmen der Förderung liegt zwischen 10.000 € und 200.000 € an Zuwendung.

Bei der Antragstellung müssen die folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Umsetzung der Ziele des aktuellen Thüringer Landesentwicklungsprogramms sowie des entsprechenden Regionalplans
  • Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
  • Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen

Verfahrensablauf

Die Richtlinie Regionalentwicklung ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. Hierbei wird zwischen folgenden Förderungen unterschieden:

Teil A: Förderung der klassischen Regionalentwicklung

Mit der Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel werden insbesondere

  • Regionale Entwicklungskonzepte,
  • Machbarkeitsstudien,
  • Umsetzungsmanagements sowie
  • die Umsetzung von Schlüsselprojekte aus zuvor erstellten Konzepten aktiv gefördert.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn die zuvor genannten drei Förderziele eingehalten werden.

Teil B: Förderung von Modellprojekten

Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Damit sind folgende Projekte und Maßnahmen im Detail zu verstehen:

  • mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen
  • mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale Herausforderungen
  • zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften
  • zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen

Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.

Antragsverfahren:

  • Sie können den Antrag beim zuständigen Ministerium in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar oder als Online-Antrag einreichen.
  • Bei der Zusendung eines Papierexemplars ist dem zuständigen Ministerium zusätzlich ein digitales Antragsexemplar per E-Mail mit dem Betreff „Antrag Förderung Regionalentwicklung/“ an poststelle@tmikl.thueringen.de zuzusenden.
  • Die Einreichung weiterer Unterlagen als Anlagen ist zulässig und erwünscht (zum Beispiel Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen).
  • Soweit es für die Bewertung des Antrags erforderlich ist, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das zuständige Ministerium erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung:

Ansprechpunkt

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Steigerstraße 24

99096 Erfurt

Telefon +49 (0)361 57 3313 900

Referat 37, Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B

E-Mail Kontakt

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Steigerstraße 24

99096 Erfurt

Telefon +49 (0)361 57 3313 900

Referat 37, Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B

E-Mail Kontakt

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind enthalten in der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) in der Fassung vom 10. Juni 2024.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung
  • Anlagen zum Antrag

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des aktuellen Jahres.

Bearbeitungsdauer

Ca. 6 Monate

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

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