Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen beantragen

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Hochschulen des Landes bei forschungsbezogenen Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB) und bei deren notwendiger, forschungsbezogener Gebäudeersteinrichtung (GEE).

Gegenstand der Förderung von Vorhaben der forschungsbezogenen Infrastruktur an den Hochschulen des Landes aus Mitteln des EFRE 2021 – 2027 sind vorhabenbezogen tatsächlich getätigte Ausgaben und beziehen sich auf:

  • forschungsbezogene Neu, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB)
  • deren notwendige, forschungsbezogene Gebäudeersteinrichtung (GEE), die bei der Beschaffung und dem Anschluss von Geräten und Erstausstattungen entstehen (allgemeine und besondere Ausstattung)

Förderfähige Ausgaben sind also von den Hochschulen vorhabenbezogen für die Planung und Realisierung getätigte Ausgaben beziehungsweise Ausgaben für die Planung und Beschaffung.

Sie erhalten eine Förderung als Zuweisung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus EU- und Landesmitteln und bringen 10 Prozent als Eigenanteil in die Förderung ein.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Referat 55.

Voraussetzungen

  • Einvernehmen mit dem TMWWDG über die Aufnahme des Vorhabens in eine Förderung aus dem EFRE 2021 – 2027
  • portalgestützte Antragstellung über das Förderportal des EFRE 2021 – 2027
  • Antragstellung nebst Angabe der Stammdaten, Vorhabensbeschreibung und Erklärungen zur Einbringung des Eigenanteils und zur Beachtung der Fördervoraussetzungen (Selbstverpflichtung)

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabenbeschreibung
  • portalgestützter Antrag (Bauantrag, Antrag auf Gebäudeerstausstattung)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Fortlaufendes Antragsverfahren innerhalb der Förderperiode des EFRE 2021 – 2027

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Urheber

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Referat 55

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

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