Rundfunkbeitrag abmelden

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung
  • Beitragsnummer
    • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
    • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

Kosten

  • Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Senatskanzlei Bremen

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