Rundfunkbeitrag abmelden
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
-
Beitragsnummer
- Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
-
Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
- Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
Kosten
- Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Urheber
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatskanzlei Bremen