Teilzeit während der Elternzeit
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Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Sollte Ihre Kind vor dem 01. September 2021 geboren worden sein, dürfen Sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden ausüben.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden
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bei Ihrem Arbeitgeber,
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bei einem anderen Arbeitgeber oder
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als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie