Führung ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen
Urheber
Volltext
Inhabern ausländischer Hochschulgrade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben, werden Rechtsauskünfte und auf Antrag eine kostenpflichtige, schriftliche Serviceauskunft zur Führbarkeit der ausländischen Bezeichnung erteilt.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft