Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

Urheber

Volltext

Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie

  • die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
  • Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.

Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Interessentenliste müssen Sie schriftlich beantragen.

Die Bewertung (Gleichwertigkeit / wesentliche Unterschiede) einer ausländischen Bachelor-Vorprüfung im Verhältnis zu einer deutschen Referenzqualifikation kommt nur im Rahmen eines Eintragungsverfahrens in Betracht; ein eigenständiges Anerkennungsverfahren mit abschließender Sachentscheidung sieht das ThürAIKG nicht vor.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an:

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de

https://architekten-thueringen.de/

Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail:  schulze@architekten-thueringen.de

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Erforderliche Unterlagen

In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:

  • Nachweis des Wohnsitzes oder des Hochschulstudienortes in Thüringen
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der bestandenen Bachelor-Vorprüfung  oder einer gleichwertigen Prüfung  

Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

Kosten

15 EUR für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss  

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag auf Eintragung als Mitgliedschaftsanwärter entscheidet die Architekten-kammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Formulare

  • Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.03.2020
Fachlich freigegeben durch:

Architektenkammer Thüringen

Onlinedienste