Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung von Saatgut - Antrag

Urheber

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Volltext

Saatgut, das für den Handel/Verkehr vorgesehen ist und ein Anerkennungsverfahren durchläuft, muss vor seiner Anerkennung/Zertifizierung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu werden Proben der jeweiligen Saatgutpartie einer Beschaffenheitsprüfung im Labor unterzogen (z.B. Bestimmung von Reinheit, Fremdbesatz, Keimfähigkeit u.a.). Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der zulassen (§12 Abs. 4 Saatgutverordnung).

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 -  Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de

Voraussetzungen

Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal über die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass das Labor über Räumlichkeiten und Geräte verfügt, die für die ordnungsgemäße Prüfung geeignet sind. Die Tätigkeit des Labors wird durch die Anerken-nungsstelle systematisch überwacht und prüft mindestens 5 von Hundert der Saatgutpartien selbst nach. Bei wiederholt mangelhafter Durchführung hat die Anerkennungsstelle die Zulassung zu widerrufen (§12 Abs. 4 - 6 Saatgutverordnung).

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse beim Personal für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung

Aufstellung zu den Räumlichkeiten und Geräten, die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung verwendet werden sollen

Kosten

Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung

Bearbeitungsdauer

Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Formulare

Antrag auf Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung gemäß § 12 Abs.4 Saatgutverordnung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

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