Zulassung als privater Probenehmer für Saatgut - Antrag

Urheber

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Volltext

Saatgut, das in den Verkehr/Handel gebracht werden soll, wird vor der Anerkennung/Zertifizierung aufbereitet und nach erfolgreicher Prüfung der Beschaffenheit amtlich verschlossen. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer nach §11 Abs. 7 der Saatgut-verordnung beauftragen.

Der Probenehmer entnimmt dem für das Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken aufbereiteten und/oder verpacktem Saatgut Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach § 12 und für die Nachprüfung nach § 16 der Saatgutverordnung.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de

Voraussetzungen

Die Zulassung als privater Probenehmer setzt eine Schulung, das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung sowie eine aktenkundige Verpflichtung voraus.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung

Bearbeitungsdauer

Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antrag auf Zulassung als privater Probenehmer gemäß § 11 Abs. 7 Saatgutverordnung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

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