Zulassung als privater Probenehmer für Saatgut - Antrag
Urheber
Volltext
Saatgut, das in den Verkehr/Handel gebracht werden soll, wird vor der Anerkennung/Zertifizierung aufbereitet und nach erfolgreicher Prüfung der Beschaffenheit amtlich verschlossen. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer nach §11 Abs. 7 der Saatgut-verordnung beauftragen.
Der Probenehmer entnimmt dem für das Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken aufbereiteten und/oder verpacktem Saatgut Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach § 12 und für die Nachprüfung nach § 16 der Saatgutverordnung.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Die Zulassung als privater Probenehmer setzt eine Schulung, das erfolgreiche Ablegen einer schriftlichen amtlichen Prüfung sowie eine aktenkundige Verpflichtung voraus.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung
Bearbeitungsdauer
Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Antrag auf Zulassung als privater Probenehmer gemäß § 11 Abs. 7 Saatgutverordnung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)