Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag
Urheber
Volltext
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend im Jahr der Saatguterzeugung vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf das Vorliegen der Anforderungen an den Feldbestand (Sortenechtheit, Sortenreinheit, Fremdbesatz und Gesund-heitszustand) zu prüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) private Feldbestandsprüfer zulassen. Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden (§7 Abs. 7 - 9 Saatgutverordnung).
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Er muss einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
- Führerschein
Kosten
Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.
Bearbeitungsdauer
Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer gemäß § 7 Abs.7 Saatgutverordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit als Verwaltungshelfer die Mitarbeit ist saisonal, und wird jährlich über Verträge neu geregelt wird. Der Einsatz erfolgt auf Zuweisung (territorial) und Anleitung durch die Anerkennungsstelle.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)