Zulassung einer Prüfstelle nach Rohmilchgüteverordnung

Volltext

Wenn Sie eine Prüfstelle nach der Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der  Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Prüfstelle setzt die Erfüllung der Anforderungen des Teils 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“ der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ voraus.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ - Teil 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“

Kosten

Es fallen Kosten an.

Frist

Die Zulassung muss Ihnen vor dem Beginn der Durchführung von Prüfungen erteilt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 bis 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Formulare

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen der DIN 11868:2016-03 „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ - Teil 3 „Mindestkriterien an Prüfstellen, die Haupt- bzw. Typprüfungen durchführen“

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)