Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen

Urheber

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Volltext

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.06.2012
Fachlich freigegeben durch:

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

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