Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen
Urheber
Volltext
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Kosten
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht