Wachstumsbeteiligungs-Fonds II Beteiligungskapital akquirieren

Volltext

Das WBF II unterstützt junge wissens- und technologieintensive Unternehmen in der sich an die Gründung anschließenden Wachstumsphase. Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen und stillen Beteiligungen sowie Darlehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan
  • Präsentation des Unternehmens und des Vorhabens

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Der Beteiligungsprozess ist auf folgender Webseite beschrieben:

Voraussetzungen

Eine Beteiligung ist nur bei positivem Abschluss eines Prüfprozesses möglich. Zwingende Voraussetzungen für den positiven Abschluss dieses Prüfprozesses sind:

  • Das Unternehmen darf nicht älter als acht Jahre sein.
  • Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne des Art. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Anhang I der AGVO sein.
  • Das Unternehmen muss wissens- und technologieorientiert sein. Hierfür ist erforderlich, dass wesentliche Teile des Unternehmenskapitals in F&E Aktivitäten fließen.
  • Es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Nr. 18 AGVO handeln. Es darf sich nicht um ein Unternehmen handeln, dass Art. 7 der VO (EU) 2021/1058 unterfällt oder Zwecke nach Art. 64 Abs. 1, 66 der VO (EU) 2021/1060 verfolgt.
  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Thüringen haben. Unternehmen mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen eine Betriebsstätte in Thüringen oder eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Fachlich zuständig ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Abteilung 3 - Wirtschaftsförderung. Umsetzende Stelle ist die bm|t Beteiligungsmanagementgesellschaft Thüringen mbH im Auftrag der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft

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