Änderung bezüglich des Betriebs gentechnischer Anlagen mitteilen

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Volltext

Gentechnische Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Ziel dieser Standards ist es, den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und damit ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.


Gentechnische Arbeiten sind in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Sicherheitsstufen werden unterschieden nach dem Grad des Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt:

  • Sicherheitsstufe 1: kein Risiko 
  • Sicherheitsstufe 2: geringes Risiko
  • Sicherheitsstufe 3: mäßiges Risiko
  • Sicherheitsstufe 4: hohes Risiko

Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn Sie gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2 oder 3 in einer anderen Anlage derselben Betreiberin oder desselben Betreibers durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die Anlage bereits erstmalig angezeigt beziehungsweise angemeldet oder genehmigt wurden.

Änderungen bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie nicht anzeigen. Änderungen bei Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 müssen Sie immer neu anmelden oder neu genehmigen lassen.

Sie müssen die Änderung der zuständigen Behörde mitteilen, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
 

Verfahrensablauf

  • Sie machen die formlose Mitteilung und übersenden Sie an die zuständige Behörde.
  • Sie beginnen anschließend mit den gentechnischen Arbeiten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Referat 63 (Strahlenschutz, Gentechnik).

Voraussetzungen

  • Die Änderung betrifft gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2 und 3.
  • Sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die gentechnische Anlage sind bereits angezeigt, angemeldet oder genehmigt.
  • Die Änderung betrifft nur den Wechsel des Standorts. Die Betreiberin oder der Betreiber müssen gleich bleiben. 
     

Erforderliche Unterlagen

formlose Mitteilung

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen die Mitteilung vor Beginn der gentechnischen Arbeiten einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz